Samstag, 8. Juni 2013

Wo stehen die Bürgermedienmacher?

Sie werden als Bürgerjournalisten, als Laienpublizisten oder eben auch als Bürgermedienmacher bezeichnet. Die Begriffe zirkulieren um die gleiche Sache: Nicht-Professionelle stellen in alternativen Medien eine Plattform für ihr Engagement her. Sie fungieren dabei in der Rolle von Kommunikatoren. Was unterscheidet sie von jeden anderem beliebigen Blogger, Radiotreibenden, usw.? Oder was sind „echte“ Bürgerjournalisten, wie thunderhand auf onlinezeitung24.de fragt? Dem soll im Folgenden nachgegangen werden.

„Die Legitimationsbasis für Bürgermedien könnte nicht besser sein“ konstatiert Kurt Imhof anlässlich einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung 2012. Dafür bringt er folgende Gründe:

1. Die Bürgermedien wurzeln im universalistischen Anspruch auf Vernunft.

Damit erbringt er den Schulterschluss zum Gedankengut der Aufklärung. Nach seiner Ansicht vermögen es Bürgermedien religiöse und ständische Unterschiede zu überwinden, es entsteht ein universalistischer Anspruch hinsichtlich Themen, Meinungen und Akteuren. Dies bringt eine freie öffentliche Kommunikation hervor. Menschen können auf Basis dessen Allgemeingültiges entscheiden und rechtsgültig beschließen.

2. Die Bürgermedien wurzeln im dezentralisierten Räsonnement.

Pate für diesen Gedanken stehen die dezentralen Versammlungsöffentlichkeiten der Aufklärung, welche via periphere Kommunikationsströme Einfluss auf politische Entscheidungsträger üben.

Um die genannten Funktionen ausführen zu können, ergeben sich nach Imhof folgende Aufgaben oder vielleicht besser Pflichten für den Bürgerjournalisten:
 
  1. Die Bürgermedien müssen sich an allen drei Leistungsfunktionen der Öffentlichkeit (Forumsfunktion, Kontroll- und Legitimationsfunktion, Integrationsfunktion) beteiligen.
  2. Die Bürgermedien müssen eine Ausfallbürgschaft für das kommerzielle Mediensystem übernehmen.
  3. Die Sichtbarkeit der Bürgermedien muss erhöht werden.
 
Idealerweise wird es dem Bürgerjournalisten ermöglicht den genannten Pflichten nachzugehen. Dies ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Imhof formuliert daher folgende Bedingungen, um die Pflichten als Bürgerjournalist angemessen wahrnehmen zu können:

  1. Selbstverständnis der Bürgerjournalisten als universalistische Arena von segmentären, geschichteten und funktionalen Fragmenten von Gesellschaft.
  2. Routinierte Programmstrukturen und Inhalte binden ein potentielles Publikum.
  3. Bürgerjournalisten müssen sich der Medienlogik anpassen, einhergehend mit einer kritisch-reflektierten Beobachtung der professionellen Medien.
 
  

Zur Verortung der Bürgermedienmacher ist es natürlich entscheidend Befürworter und kritische Stimmen zu kennen. Dies folgen im nächsten Post, also dranbleiben!
 

Quellen:
Thunderhand (2008).  Der „ECHTE“ Bürgerjournalist. URL: http://www.onlinezeitung24.de/article/1018 [08.06.2013].
Imhof, Kurt (2012). Die Geltung der Bürgermedien in der Demokratie. Input für FES-Veranstaltung „Bürger machen Medien. Medien machen Bürger“ Berlin, 25.10.2012. URL: http://www.fes.de/medienpolitik/pdf/20121025_Imhof_Text.pdf [08.06.2013].
 

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